EU-Kommission sagt Schluss mit Falschinformationen

Wieder einmal steht Meta, der Konzern hinter Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp, in den Schlagzeilen. Diesmal, weil die EU-Kommission ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat. Der Vorwurf lautet, Meta habe nicht genug gegen Fake-News auf seinen Plattformen unternommen und somit gegen europäisches Recht verstoßen.

Wir von Sehr gut. Danke. möchten diesen Fall aus der Perspektive der Litigation-PR genauer betrachten und gleichzeitig veranschaulichen, wie wir in ähnlichen Situationen agieren würden, wenn unsere Kunden mit solchen Vorwürfen konfrontiert werden.

Sachverhaltsanalyse

Zunächst gilt es, einen Überblick über die eigentliche Lage zu erhalten. Nur wenn man alle Faktoren kennt und die wichtigsten Stakeholder benennen kann, ist es möglich, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Daher lassen Sie uns die Fakten sammeln, die wir bisher wissen.

Im Kern wirft die EU-Kommission Meta drei Punkte vor:

1.       Politische Inhalte von Europaabgeordneten würden nicht schnell genug in der Timeline der Nutzer ausgespielt.

2.      Desinformationen bzw. sogenannte Fake-News würden nicht schnell genug entfernt.

3.      Meta würde technische Möglichkeiten Einflussnahme auf die Timeline zu messen, gezielt sperren bzw. unterdrücken.

Das sind schwerwiegende Vorwürfe, die die EU-Kommission erhebt, zumal es nicht das erste Verfahren gegen Meta ist. Meta steht damit nicht allein; auch gegen die Plattformen X (ehemals Twitter) und TikTok laufen ähnliche Verfahren. Die EU verschärft also den Druck auf die großen Player im Geschäft der sozialen Medien.

Angesichts der anstehenden EU-Wahl ist es nicht überraschend, dass die Kommission hier nicht zimperlich agiert, da Fake-News entscheidend auf die Wahl einwirken können, denn viele Nutzer von sozialen Medien beziehen Ihre Informationen aus diesen Netzwerken.  

Große Konzerne wie Meta haben zudem verschiedene Stakeholder, die es zu identifizieren gilt. Darunter sind die Plattformnutzer und Werbetreibenden, aber auch die Aktionäre, an denen solche Pressemitteilungen nicht vorbei gehen.

Rechtslage

Die Vorwürfe der EU-Kommission stützen sich vor allem auf Verstöße gegen den Digital Services Act, also europäisches Recht. Da dieses Gesetz erst vor kurzem von der Kommission verabschiedet wurde, um ein scharfes Schwert gegen Internetriesen wie Meta zu haben, kann man sicher sein, dass sie dieses Schwert mit aller Härte schwingen wollen. Der Digital Services Act dient vor allem dem Schutz der Bürger und ihrer Grundrechte, auch vor illegalen Inhalten.

Daher bietet der Digital Services Act verschiedene Mittel, um Plattformbetreiber wie Meta zur Mitarbeit an der Aufklärung der Vorwürfe zu zwingen, darunter einstweilige Verfügungen und erhebliche Bußgelder. Ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), orientieren sich auch bei Digital Services Act die Bußgelder am Jahresumsatz eines Unternehmens. Bis zu 6 % des Jahresumsatzes können hier fällig werden. Im Jahr 2023 hatte Meta einen Jahresumsatz von 134,9 Milliarden US-Doller, das wären also Bußgelder in Höhe von maximal 8,094 Milliarden, was selbst für Meta empfindlich wäre. Zudem sieht der Digital Services Act vor, dass auch wiederkehrende tagesumsatzabhängige Bußgelder von 5 % als Druckmittel für die Zusammenarbeit verhangen werden können.

Neben den Bußgeldern, welche die Kommission selbst verhängt, können auch Privatpersonen, Kunden und Verbraucher Beschwerden und Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn sich Meta nicht an die Spielregeln der EU hält. Da die Zahl der potenziellen Schadensersatzforderungen aktuell nicht geschätzt werden kann, steht hier eine große Unbekannte im Raum.

Risiken

Die Einleitung dieses Verfahrens stellt für Meta verschiedene Risiken dar.. Neben den USA ist Europa der wichtigste Absatzmarkt für Meta, und sowohl Nutzer als auch Werbepartner wollen nicht vergrault werden, weil man die europäischen Vorgaben nicht einhalten kann. Doch lassen Sie uns auch hier einen strukturierten Überblick schaffen. Wir haben hier drei Krenrisiken herausgearbeitet.

Reputationsverlust

Unternehmen die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten, stehen vor der Gefahr, dass Sie das Vertrauen der Kunden und Anleger verlieren. Ein solcher Reputationsverlust kann sich erheblich auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens auswirken und somit einen nachhaltigen Schaden für das Unternehmen mit sich bringen.

Meta ist hier aber leid geprüft. Fälle wie Cambridge Analytica oder verschiedene Datenschutzskandale, prallen scheinbar ohne großen Einfluss an dem Unternehmen ab und der Unternehmenswert und die Nutzerzahlen steigen dennoch. Ob diese Entwicklung jedoch, bei der Masse an Verfahren aus den letzten Jahren, beibehalten werden kann, erscheint zumindest fraglich. Spätestens wenn ein neuer Konkurrent die Bühne betritt, könnte sich eine schlechte Litigation-PR rächen. Stand jetzt scheint Meta noch „too big to fall“, dass muss aber nicht so bleiben, wie einige Banken in der Vergangenheit auch gezeigt haben. ´

Aktienkurs

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. So oder so ähnlich scheint der Aktienkurs von Meta seit Bekanntgabe der Eröffnung des Verfahrens zu agieren. Denn trotz des, erheblichen Gefahrenpotenzialls für das Unternehmen, kennt die Aktienkurve von Meta nur eine Richtung und zwar nach oben.  

Es scheint erstaunlich, schließlich reagieren Anleger meist recht nervös auf Nachrichten, die mit regulatorischen Maßnahmen zutun haben. Hier zeigt sich aber auch, dass die Börse ein launisches Biest ist und mehr als ein einzelner Faktor für die Gesamtbewertung des Unternehmens ausschlaggebend ist. Aber vielleicht sind die Anleger von Meta auch bereits Kummer gewohnt und reagieren weniger empfindlich auf solche Nachrichten als bei anderen Unternehmen.  

Rechtsrisiko

Die rechtlichen Risiken für Meta sind hier nicht von der Hand zu weisen. Die drohenden Bußgelder der Kommission und die Schadensersatzforderungen in unbekannter Höhe, können nicht außer Acht gelassen werden.

Gegen die Androhung von Bußgeldern hilft nur der Weg nach vorne, wie ihn Meta schon beschritten hat mit der Ankündigung vollständig mit der Kommission zu kooperieren und interne Maßnahmen zu ergreifen. Bei den potenziellen Schadensersatzforderungen und möglichen Klagen von Verbrauchern, braucht es hingegen einen lagen Atem. Auf Massenverfahren spezialisierte Kanzleien, die mit Hilfe von Legal Tech versuchen das Beste für Ihre Manten herauszuholen, stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Verfahren dieser Art, binden nämlich neben Zeit auch erheblich Ressourcen und sollte ein Gericht den Klägern potenziell stattgeben, wird diese Information nicht lange verborgen bleiben. Mit der Veröffentlichung eines solchen Urteils, kann damit gerechnet werden, dass es wie Oil im Feuer wirkt.

Unsere Empfehlung

Die erste Reaktion von Meta in diesem Verfahren könnte auch aus dem Handbuch für Litigation-PR stammen. Der Konzern räumte umgehend ein, mit der EU-Kommission uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, und gelobte auch intern Besserung. Das ist nicht verwunderlich, schließlich kennt sich die Unternehmensspitze mit europäischen Vorwürfen aus den letzten Jahren bestens aus.

Mit dieser Reaktion wird dem Hammervorwurf zunächst der Wind aus den Segeln genommen und gegenüber den wichtigsten Akteuren wird Ruhe ausgestrahlt. Das stärkt das Vertrauen ins Unternehmen und verschafft Zeit, die Lage genau zu analysieren.

Mit dieser gewonnenen Zeit kann man die wichtigsten Stakeholder in diesem Verfahren zunächst identifizieren und eine Strategie entwickeln, wie man auf diese entsprechend einwirkt: Welche Stakeholder können überzeugt werden und wie?

Gleichzeitig gilt es, intern die Sachlage genau zu erörtern und das potenzielle rechtliche Risiko zu eruieren. Es gilt zu beziffern, wie hoch das potenzielle Bußgeld der Kommission ausfallen könnte und welchen Schaden einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen anrichten könnten. Zudem sind auch mögliche Schadensersatzansprüche inklusive Verfahrenskosten abzuschätzen, damit klar ist, wie groß die mögliche Kriegskasse sein muss.

Im Verlauf des weiteren Verfahrens bieten sich regelmäßige Pressemitteilungen an, die über den Verfahrensstand informieren. Damit behält man die Deutungshoheit und schneidet Spekulationen bereits im Vorfeld das Wasser ab. Gerade mit Blick auf die anstehende Europawahl sollte auch klargestellt werden, dass man kein Interesse hat, die Wahl zu manipulieren oder für Dritte eine Plattform dafür zu bieten.

Auf diese Weise würden wir ganz grob vorgehen, um das Unternehmen aus der Krise zu führen. Das setzt natürlich eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten voraus. Zudem müssen viele Details berücksichtigt werden, die wir hier als Außenstehende aktuell nicht einschätzen können, darunter sicherlich auch politische Aspekte.

 

Egal ob große oder kleine Krisen: Mit einem strategischen und klaren Ansatz lassen sich meist gute Lösungen finden, die einen Totalschaden für das Unternehmen abwenden. Befinden Sie oder Ihr Unternehmen sich aktuell in einem ähnlichen Fall oder wollen Sie bestens für eine Unternehmenskrise gerüstet sein? Dann kontaktieren Sie uns, und wir sprechen über Ihre Möglichkeiten im Bereich präventiver Litigation-PR.

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