Auch öffentlich geäußerte Angaben zur Person dürfen nicht uneingeschränkt für Werbung genutzt werden
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die die Nutzung personenbezogener Daten für Werbung revolutioniert! Erfahren Sie, warum die bloße öffentliche Äußerung über sensible Informationen wie die sexuelle Orientierung nicht ausreicht, um umfassende Datenverarbeitungen zu legitimieren. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und den Grundsatz der „Datenminimierung“ gemäß der DSGVO. Informieren Sie sich über die neuen Herausforderungen für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte und wie diese Entscheidung die Rechte der Nutzer stärkt.
EU-Kommission sagt Schluss mit Falschinformationen
Wieder einmal steht Meta, der Konzern hinter Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp, in den Schlagzeilen. Diesmal, weil die EU-Kommission ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat. Der Vorwurf lautet, Meta habe nicht genug gegen Fake-News auf seinen Plattformen unternommen und somit gegen europäisches Recht verstoßen.